Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung am Bahnhof Niedergörne
Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung Bahnhof Niedergörne
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat eine Klimaschutzinitiative auch für Kommunen iniziert.
Ziel ist eine Verringerung der CO2-Emission. Der Klimaschutz ist zu einem zentralen gesellschaftlichen Thema geworden. „Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung beschäftigen sich mit verschiedenen Aspekten des Klimaschutzes.“ Die Stadt Arneburg möchte einen positiven Beitrag zu Klimaschutz beitragen. Auf dem Bahnhofsgelände Niedergörne auf dem Industrie- und Gewerbepark Altmark, den der Eigenbetrieb der Stadt Arneburg bewirtschaftet, befinden sich 182 Leuchtpunkte, die aus Gründen der Arbeitssicherheit die gesamte Nacht den Bahnhof beleuchten. Dieser Standort hat das Potenzial durch eine Energieeinsparung neben der Verringerung der CO2-Emission auch positive wirtschaftliche Effekte zu erreichen.
Mit Hilfe eines Förderprogrammes den BMU zur Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung wurde die vorhandene Gleisfeldbeleuchtung im Bahnhof Niedergörne mit neuen LED Leuchten ausgestattet. Der bisherige jährliche Stromverbrauch von knapp 115.000 kwh wird um ca. 71.500 kwh reduziert. Dies entspricht einer Energieeinsparung von ca. 62 % und über die gesamte Lebensdauer der LED-Leuchten eine Einsparung der CO2-Emission von 842 to ermöglichen.
Ein weiterer Vorteil der Umrüstung auf LED-Leuchten ist die Erhöhung der Ausleuchtung des Bahnhofes, also der Arbeitssicherheit. In der Vergangenheit wurde eine Ausleuchtung im Mittel von 3 Lux gefordert. Nach der neuen Arbeitsstättenverordnung sind 10 Lux gefordert und durch die neuen Leuchten sicher gestellt.
Eine erste monatliche Auswertung des Energieverbrauches gegenüber dem Vorjahresmonat hat eine deutliche Reduzierung (über 70 %) ergeben. Mit dieser umgesetzten Maßnahme und der Reduktion der Co2-Emissionen hat die Stadt Arneburg einen Beitrag zum Klimaschutz beigetragen.
Die öffentliche Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgte nach den Vergaberechtlichen Vorgaben der VOB 2012.
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