Bestimmung des Grundversorgers gemäß § 36 EnWG - Gas

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Jahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. 

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die E.ON Energie Deutschland GmbH entsprechend der oben genannten Vorgaben für das Verteilnetz ISB Arneburg in dem Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 Grundversorger für die Versorgungssparte Gas ist.